Vikariat

Das Vikariat ist die zweite Ausbildungsphase der BFP-Ausbildung und steht unter der direkten Verantwortung des BFP als Kirche. Es dient der praktischen Qualifikation, persönlichen Entwicklung und Bewährung im pastoralen Dienst.

Die zentrale Leitfrage lautet: Kann diese Person nach Abschluss des Vikariats eine Gemeinde geistlich gesund, verantwortungsvoll und nachhaltig leiten und entwickeln?

Das Vikariat dauert mindestens 24 Monate. Voraussetzung ist grundsätzlich eine Anstellung von mindestens 60 % in einer BFP-Gemeinde, einem BFP-Bundeswerk oder einer BFP-Einrichtung mit pastoralem Schwerpunkt. Für Campus- und Gemeindegründungen sowie Missionsdienste im Ausland gelten besondere Regelungen.

Der Ausbildungsprozess orientiert sich an vier verbindlichen Lernfeldern:

  • Sich selbst leiten
  • Andere leiten
  • Pastoral leiten
  • Gemeinde leiten

Vikarinnen und Vikare werden dabei durch Mentorin bzw. Mentor, BFP-Region und Studienleitung begleitet. Ergänzend sind verpflichtende Vikarskurse sowie – sofern keine anerkannte Ersatzleistung vorliegt – eine Ordinationsarbeit zu absolvieren.

Die Zulassung zum Vikariat erfolgt nicht automatisch, sondern auf Antrag nach erfolgreichem Abschluss der ersten Ausbildungsphase. Auch das erfolgreiche Vikariat führt nicht automatisch zur Ordination. Über Aufnahme und Ordination entscheidet das Präsidium des BFP.

Die vollständigen und verbindlichen Regelungen finden sich im aktuellen Ausbildungsleitfaden.